Allgemeine Geschäftsbedingungen -
The Upside Down Amsterdam
All visitors to The Upside Down Amsterdam Amsterdam are subject to these terms and conditions. Derogations are valid only if agreed in writing by The Upside Down Amsterdam.
Die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen (vertraglich oder anderweitig) und/oder Vorschriften, die The Upside Down Amsterdam anwendet. Die konvergierende Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen (vertraglich oder anderweitig) von The Upside Down Amsterdam hat keinen Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Sonderaktivitäten haben im Konfliktfall die für diese Sonderaktivitäten festgelegten besonderen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: DEFINITIONEN
Artikel 1.1 The Upside Down Amsterdam Exploitatie BV (nachfolgend „der Veranstaltungsort“ genannt) ist die Organisation, die den Veranstaltungsort verwaltet und betreibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Vorstand, Kuratoren, Mitarbeiter, die mit der Öffentlichkeit und Sicherheitsbeamten interagieren, zusätzlich zu anderen erfahrenen Führungskräften, die befugt sind, im Namen dieser Organisation zu handeln.
Artikel 1.2 Der Veranstaltungsort ist die Gesamtheit der Räumlichkeiten am Europaboulevard 5 in Amsterdam, Niederlande, die unter die Rechtspersönlichkeit oder Verwaltungshoheit der Geschäftsführung von fällt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausstellungs- und Veranstaltungsräume, das Café und das Geschäft.
Artikel 1.3 Der Besucher ist jede Person, die den Veranstaltungsort, das Café, das Geschäft betritt und/oder eine Ausstellung besucht oder auf Einladung einer Veranstaltung beiwohnt, die am Veranstaltungsort organisiert wird oder die von Dritten mit dessen Erlaubnis organisiert wird.
Artikel 1.4 Der Verbraucher ist jede Person, die die Website und andere Online-Anwendungen von The Upside Down Amsterdam, den Online-Ticketshop, den Online-Shop nutzt oder den Veranstaltungsort für Erlebnisse, das Café oder das Geschäft besucht.
Artikel 1.5 Unter „Personal“ ist jede Person zu verstehen, die den Veranstaltungsort vertritt und als solche erkennbar ist.
Artikel 1.6 Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen, wie sie bei der Handelskammer in Amsterdam hinterlegt wurden.
2 ZUGÄNGLICHKEIT
Artikel 2.1 Der Veranstaltungsort befindet sich in einem modernen, barrierefreien Gebäude, in dem Ausstellungen und Aktivitäten in verschiedenen Räumen stattfinden. Der Veranstaltungsort unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Bereiche vollständig zugänglich sind. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes ist es notwendig, sich der Umstände bewusst zu sein, die die persönliche Zugänglichkeit beeinträchtigen könnten. Individuelle Umstände können die Zugänglichkeit erheblich beeinträchtigen.
Artikel 2.2 Dem Besucher wird empfohlen, sich mit Situationen vertraut zu machen, die seine Erreichbarkeit einschränken könnten.
Artikel 2.3 Dem Besucher wird empfohlen, sich beim Betreten des Veranstaltungsortes mit den Fluchtwegen vertraut zu machen, die im Notfall oder bei drohender Gefahr einer solchen Situation zu benutzen sind. Im Notfall ist die Benutzung des Aufzugs verboten.
Artikel 2.4 Der Veranstaltungsort kann dem Besucher, der bei einem oder mehreren Besuchen des Veranstaltungsortes vorsätzlich einen Gegenstand oder Raum beschädigt hat oder der auf andere Weise Anlass zur Befürchtung eines solchen Schadens gibt, dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum den Zutritt verweigern. Der betreffende Besucher wird über die Entscheidung, ihm den Zutritt zu verweigern, unverzüglich unter Angabe der Gründe und wenn möglich schriftlich informiert.
3 TICKETVERKAUF, ANGEBOTE UND PREISE
Artikel 3.1 Alle schriftlichen Angebote oder auf andere Weise bereitgestellten schriftlichen Informationen sind verbindlich, sofern es sich um eigene Informationsmaterialien von The Venue handelt, die sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung im Veranstaltungsort befinden oder kürzlich von oder im Auftrag von The Venue verteilt wurden. The Venue haftet nicht für Fehler, die auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder Fahrlässigkeit Dritter zurückzuführen sind.
Artikel 3.2 Jeder Besucher, der sich im Veranstaltungsort aufhält, muss über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Besucher haben nur über die dafür vorgesehenen Eingänge und Wege Zutritt.
Artikel 3.3 Der Besucher ist verpflichtet, seine Eintrittskarte bzw. einen Gutschein oder ein Ticket, das den Besucher zu einer Ermäßigung auf den Eintrittspreis berechtigt, vorzuzeigen, wenn er von einer Person, bei der es sich erkennbar um eine offizielle Person handelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsbeamte oder Personal, hierzu aufgefordert wird.
Artikel 3.4 Der Besucher hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung, wenn die Eintrittskarte vor dem Betreten des Veranstaltungsortes verloren geht oder gestohlen wird. Wenn der Besucher eine im Voraus gekaufte Eintrittskarte nicht nutzt, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Besuchers. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die Eintrittskarte nur für eine bestimmte Zeit und/oder ein bestimmtes Datum gültig ist. Nach Erhalt einer Eintrittskarte ist ein Umtausch nicht möglich, und der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Artikel 3.5 Dem Besucher (oder einem potenziellen Besucher) kann der Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass die Eintrittskarte oder der Gutschein nicht von einer Agentur oder einer zur Ausstellung dieser/dieser berechtigten Stelle bezogen wurde.
Artikel 3.6 Der Veranstaltungsort veröffentlicht Eintrittspreise über seine eigenen Kanäle, auf der Website und durch direkte Kommunikation. Die hier aufgeführten Preise können sich ändern. Der Veranstaltungsort kann nicht für die (falsche) Veröffentlichung von Eintrittspreisen durch Dritte verantwortlich gemacht werden. Eintrittskarten können nur auf der Website oder bei einem der offiziellen Wiederverkäufer des Veranstaltungsortes erworben werden.
Artikel 3.7 Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die gesetzliche Bedenkzeit und das Widerrufsrecht (wie in der EU-Fernabsatzrichtlinie enthalten) gelten nicht für Verträge über Dienstleistungen, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen sind.
Der Wunsch des Besuchers nach einer Änderung des Datums oder der Uhrzeit der Tickets, einer Stornierung des Vertrags oder einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des Bestellbetrags muss per E-Mail an The Upside Down Amsterdam an hello@the-upsidedown.com gerichtet werden. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, einem Wunsch nachzukommen.
Artikel 3.8 Im Falle höherer Gewalt ist der Veranstaltungsort nicht zur Rückerstattung verpflichtet, es gelten jedoch die Umbuchungsbedingungen (Gutschein).
4 WÄHREND DES AUFENTHALTS
Artikel 4.1 Dem Besucher ist es untersagt, sich in anderen Teilen des Veranstaltungsortes aufzuhalten oder diese zu betreten als die Bereiche, zu denen ihn die Eintrittskarte berechtigt.
Artikel 4.2 Während des Aufenthalts im Veranstaltungsort muss der Besucher die öffentliche Ordnung, den guten Sitten und die Anstandsregeln einhalten, die mit der Art der besuchten Aktivität in Zusammenhang stehen. Der Besucher ist außerdem verpflichtet, unverzüglich alle Anweisungen und Anweisungen von Personen zu befolgen, die erkennbar Beamte des Veranstaltungsortes sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsbeamte und Personal. Wenn ein autorisierter Beamter des Veranstaltungsortes, der als solcher erkennbar ist, der Meinung ist, dass der Besucher in irgendeiner Weise gegen diese Standards, Anweisungen oder Anweisungen verstoßen hat, kann dem Besucher der weitere Zugang zum Veranstaltungsort verweigert werden, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Eintrittskarte oder anderer Kosten hat, die dem Besucher entstanden sind.
Artikel 4.3 Dem Besucher ist es untersagt, während seines Aufenthalts am Veranstaltungsort folgende Handlungen vorzunehmen:
– Anbieten von Waren aller Art zum Verkauf an Dritte oder unentgeltliches Anbieten von Waren;
– das vorsätzliche und dauerhafte Versperren der Wege anderer Besucher oder die Verunsicherung in den Räumen;
– Belästigung anderer Besucher, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verwendung von Mobiltelefonen zum Telefonieren oder andere Ursachen der Lärmbelästigung; vorausgesetzt, dass dies vom Personal ausdrücklich gestattet wird;
– das Mitbringen von Haus- und anderen Tieren, sofern diese nicht in bestimmten Bereichen ausdrücklich gestattet sind, und ausgenommen davon sind Blindenführhunde (z.B. Blindenführhunde), die den Besucher begleiten und über einen entsprechenden Ausweis verfügen;
- Rauchen;
– Mitnahme von Gegenständen oder Substanzen, die ein als solcher erkennbarer Mitarbeiter des Veranstaltungsortes als gefährlich erachtet. Solche Gegenstände oder Substanzen können auf eigenes Risiko des Besuchers in den dafür zur Verfügung gestellten Schließfächern aufbewahrt oder an dafür vom Veranstaltungsort vorgesehenen Orten zurückgelassen werden;
– Berühren von Ausstellungsgegenständen, die ausdrücklich mit Materialien wie Zäunen, Seilen oder Kisten abgesperrt sind. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern haben streng darauf zu achten, dass mitgebrachte Kinder abgesperrte Ausstellungsgegenstände nicht berühren.
Lehrkräfte und Betreuer von Gruppen haben die Aufsichtspflicht, dass die von ihnen beaufsichtigten Gruppenmitglieder die abgesperrten Ausstellungsgegenstände nicht beschädigen.
Artikel 4.4 Der Besucher wird aufgefordert, ohne zusätzliche Beleuchtung und Stative Fotos oder Videos aufzunehmen. Kommerzielle Aufnahmen, Presseinterviews, Medienaufnahmen und die Verwendung jeglicher professioneller Videoausrüstung sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung und Begleitung durch Vertreter oder Mitarbeiter der Veranstaltungsorte strengstens untersagt.
Artikel 4.5 In besonderen Fällen, in denen die allgemeine Sicherheit von Personen oder die Sammlung dies vernünftigerweise erfordern, kann ein Aufsichtsbeamter des Veranstaltungsortes, der als solcher erkennbar sein muss, die Erlaubnis beantragen, alle Taschen oder Handgepäckstücke zu untersuchen, die der Besucher mit sich führt. Darüber hinaus können Mitarbeiter den Besucher, wenn dies als notwendig erachtet wird, auffordern, bei einer Sicherheitskontrolle mitzuwirken, wenn der Besucher den Veranstaltungsort betritt oder verlässt.
Artikel 4.6 Der Veranstaltungsort veröffentlicht seine Öffnungszeiten über seine eigenen Kanäle, auf der Website und durch direkte Kommunikation. Der Veranstaltungsort behält sich das Recht vor, zuvor veröffentlichte Öffnungszeiten zu ändern. Der Veranstaltungsort kann nicht für die (falsche) Veröffentlichung von Öffnungszeiten durch Dritte verantwortlich gemacht werden.
Artikel 4.7 Eltern oder Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern, egal ob in organisierten Gruppen oder nicht, sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Kinder unter 13 Jahren dürfen ohne Eltern oder Aufsichtsperson nicht eintreten.
Artikel 4.8 Der Veranstaltungsort bietet nur eingeschränkten Zugang für Kinderwagen, Elektromobile, Rollstühle usw. Außerhalb des Veranstaltungsortes gibt es keinen Platz zum Abstellen solcher Gegenstände.
Artikel 4.9 Der Veranstaltungsort ist mit kleinen Rucksäcken oder Handtaschen zugänglich, sofern diese in der Hand getragen oder vorn getragen werden. Große Rucksäcke, Handtaschen oder andere Taschen können in den Schließfächern aufbewahrt werden. Was als groß und klein gilt, liegt im Ermessen des Personals. Der Veranstaltungsort übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Besucher zurückgelassen werden. Das Personal kann aus Sicherheitsgründen darum bitten, die Tasche eines Besuchers zu überprüfen.
Artikel 4.10 Teile des Veranstaltungsortes können zu bestimmten Anlässen für Besucher geschlossen sein. In diesem Fall haben Besucher keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Wenn ein wesentlicher Teil (> 50 % der Fläche) des Veranstaltungsortes für Besucher geschlossen ist, wird dies auf der Website und am Eingang bekannt gegeben und Besucher haben das Recht, ihre Eintrittskarte auf andere Zeitfenster oder Daten umzubuchen.
Artikel 4.11 Der Veranstaltungsort behält sich das Recht vor, Fotos und Videos im Veranstaltungsort zu Werbezwecken, einschließlich möglicher Auftritte von Besuchern, zu machen.
5 DATENSCHUTZ
Artikel 5.1 The Venue verwendet Cookies, um die Nutzung ihrer Website zu erleichtern und ein Profil des Online-Verhaltens der Verbraucher zu erstellen. Dazu nutzt The Venue einen Dienst von Google, Facebook und Instagram, der die Informationen an Dritte weitergeben kann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Dritte die Informationen im Auftrag von Google, Facebook und Instagram verarbeiten. Verbraucher können Zugriff auf ihre Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen, indem sie dies per E-Mail an service@the-upsidedown.com beantragen.
Artikel 5.2 Registrierungsdaten, wie sie beispielsweise für die Bestellung oder den Empfang des Newsletters von The Upside Down verwendet werden, werden in einer Datenbank gespeichert, die ausschließlich von The Venue verwendet wird und nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers an Dritte weitergegeben werden kann.
Artikel 5.3 Verbraucher können im Online-Shop Produkte kaufen. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden während des Bestellvorgangs abgefragt und in einer Datenbank gespeichert. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Kauf verwendet. Der Verbraucher hat das Recht, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie berichtigen oder löschen zu lassen, indem er eine entsprechende Anfrage an service@the-upsidedown.com sendet.
Artikel 5.4 Verbraucher können Eintrittskarten auf der Ticketseite der Website kaufen. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden während des Bestellvorgangs abgefragt und in einer Datenbank gespeichert, die von der Ticketverkaufsplattform von The Venue betrieben wird. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich von The Venue verwendet. Der Verbraucher hat das Recht, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie berichtigen oder löschen zu lassen, indem er eine entsprechende Anfrage an service@the-upsidedown.com sendet.
Artikel 5.5 Der Veranstaltungsort wird mit Kameras überwacht. Besuchern ist das Filmen oder Fotografieren einschließlich Lampen, Blitzgeräten, Stativen und anderem Zubehör (einschließlich Selfie-Sticks) gestattet, sofern der Veranstaltungsort dies nicht ausdrücklich verweigert. Besuchern ist es nicht gestattet, andere Besucher im Veranstaltungsort ohne deren Erlaubnis zu fotografieren oder zu filmen. Beim Fotografieren sollten Besucher darauf achten, einen ausreichenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen Besuchern und Mitarbeitern des Veranstaltungsorts einzuhalten und andere Besucher beim Besuch des Veranstaltungsorts nicht zu behindern. Vom Besucher gemachte Fotos, Video- und/oder Filmaufnahmen des Veranstaltungsorts dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Rechte am geistigen Eigentum liegen beim Veranstaltungsort. Wenn eine Person oder Organisation Fotos des Veranstaltungsorts für kommerzielle Zwecke verwenden möchte, kann eine schriftliche Genehmigung über collab@the-upsidedown.com angefordert werden. Für die Verwendung werden Kosten erhoben. Wenn ein Besucher seine Fotos oder anderes Bildmaterial in Bezug auf The Venue veröffentlicht, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, auf seinen Social-Media-Konten, ist The Venue berechtigt, die Fotos oder das Bildmaterial für seine eigenen kommerziellen und/oder geschäftlichen Aktivitäten ohne weitere Genehmigung des Besuchers zu verwenden. Mit dem Besuch von The Venue stimmt der Besucher der Veröffentlichung/Offenlegung und Vervielfältigung von Foto- und Filmberichten/-aufnahmen von The Venue zu, auch wenn der Besucher auf diesem Material erkennbar ist. Wenn der Besucher Einwände gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial hat, auf dem er erkennbar ist, kann er dies über hello@the-upsidedown.com mitteilen. The Venue wird dann alle Anstrengungen unternehmen, um die Veröffentlichung des Materials zu verhindern oder dieses Material nicht erneut zu veröffentlichen und/oder zu reproduzieren.
6 DER LADEN / ONLINE-SHOP
Artikel 6.1 Verbraucher können Produkte im Geschäft der Veranstaltungsorte oder im Online-Shop kaufen. Die angezeigten Produkte werden zum angegebenen Preis verkauft, der die Mehrwertsteuer enthält.
Artikel 6.2 Artikel, die im Laden von The Venues gekauft wurden, können umgetauscht werden, indem das Produkt innerhalb von 14 Tagen persönlich mit dem Kassenbon an The Venue zurückgeschickt wird. Rücksendungen werden nur aufgrund von Produktions- oder Verkaufsfehlern akzeptiert. Der Verbraucher erhält dann eine fehlerfreie Version
des gleichen Produktes. Sollte das betroffene Produkt nicht mehr lieferbar sein, wird der Kaufpreis erstattet.
7 URHEBERRECHTE
Artikel 7.1 Der Veranstaltungsort wahrt strenge Urheberrechte. Es ist verboten, Foto-, Video- und Filmaufnahmen, die auf der gesamten oder einem Teil der Präsentation und/oder Sammlung basieren, in irgendeiner Weise und auf irgendeinem Medium, einschließlich elektronischer Medien, zu kommerziellen Zwecken zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen, ohne zuvor eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Veranstaltungsortes einzuholen.
8 BESCHWERDEN
Artikel 8.1 Der Veranstaltungsort wird alles Mögliche tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des Veranstaltungsorts und die vom Veranstaltungsort organisierten Aktivitäten dem veröffentlichten Angebot entsprechen. Dazu gehört die Verpflichtung, den Besucher so gründlich wie möglich zu informieren, wenn der Veranstaltungsort und/oder die vom Veranstaltungsort angebotenen Ausstellungen ganz, teilweise oder vorzeitig geschlossen werden. Der Veranstaltungsort wird den potenziellen Besucher auch über Wartungsarbeiten, Renovierungen oder Umgestaltungen von Räumen informieren, die Unannehmlichkeiten oder Belästigungen verursachen könnten. In keinem Fall kann der Besucher aus diesem Grund einen Anspruch auf Schadensersatz ableiten.
Artikel 8.2 Beschwerden in Bezug auf die folgenden Umstände sind unzulässig. Solche Umstände führen in keinem Fall dazu, dass The Venue verpflichtet ist, dem Besucher Schadenersatz zu leisten: – Beschwerden in Bezug auf die Unmöglichkeit, Räume aus der Sammlung von The Venues zu sehen;
– Beschwerden im Zusammenhang mit der teilweisen Schließung des Veranstaltungsortes, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf die teilweise Schließung im Zusammenhang mit dem Auf- oder Abbau von Exponaten;
– Beschwerden und Umstände im Zusammenhang mit Belästigungen oder Unannehmlichkeiten durch andere Besucher, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl und Belästigung;
– Beschwerden und Umstände im Zusammenhang mit Belästigungen oder Unannehmlichkeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Renovierungs- oder Einrichtungsarbeiten;
– Beschwerden und Umstände im Zusammenhang mit Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch den Ausfall von Einrichtungen am Veranstaltungsort verursacht werden.
Artikel 8.3 Beschwerden über einen Besuch des Veranstaltungsortes und Schadensersatzforderungen, einschließlich Forderungen nach Rückerstattung des Eintrittspreises, müssen innerhalb von sechs Wochen nach dem Besuch schriftlich beim Veranstaltungsort eingehen. Beschwerden und Forderungen, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
Artikel 8.4 Der Veranstaltungsort wird die Beschwerde untersuchen und innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich antworten. Die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, wird benachrichtigt, wenn die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, und wird darüber informiert, wann die Untersuchung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Artikel 8.5 Beschwerden, Reklamationen und Verbesserungsvorschläge kann der Besucher am Tag des Besuchs an der Kasse oder schriftlich per E-Mail an service@the-upsidedown.com vorbringen.
9 HAFTUNG
Artikel 9.1 Der Aufenthalt eines Besuchers im Veranstaltungsort erfolgt auf dessen eigenes Risiko und auf dessen eigene Kosten.
Artikel 9.2 Der Veranstaltungsort haftet für etwaige Sachschäden und/oder Folgeschäden oder Personenschäden des Besuchers nur, wenn die Schäden das Ergebnis einer vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstaltungsortes und/oder seiner Beamten und/oder Mitarbeiter sind, mit der Maßgabe, dass nur Schäden entschädigt werden können, gegen die der Veranstaltungsort versichert ist oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness und bis zur maximalen Versicherungssumme versichert hätte sein müssen.
Der Veranstaltungsort kann niemals für indirekte Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftung des Veranstaltungsortes ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a. Schäden infolge von Handlungen Dritter, einschließlich der Personen, die das Gebäude (oder Räume im Gebäude) beauftragt haben und Mieter, sowie Dritter, die von diesen Mietern beauftragt wurden;
b. Schäden, die durch die Nichtbefolgung von Anweisungen der Beamten und/oder des Personals von entstehen, aufgrund der Nichtbeachtung der allgemein geltenden Anstandsregeln;
c. Schäden, die durch andere Besucher in irgendeiner Weise verursacht werden;
Artikel 9.3 Der Veranstaltungsort haftet unter keinen Umständen für Schäden, die dem Besucher infolge einer Situation höherer Gewalt seitens des Veranstaltungsortes entstehen. Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, auf den der Veranstaltungsort keinen Einfluss hat – auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits als Möglichkeit vorhergesehen wurde –, der die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft verhindert, zusätzlich, sofern nicht bereits inbegriffen, Krieg, Kriegsgewalt, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Polizei- und/oder Feuerwehraktionen, Streiks, Transportbehinderungen, Feuer, Pandemien und andere schwerwiegende Störungen im Betrieb oder im Gebäude des Veranstaltungsortes, Wetterbedingungen und Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs aus irgendeinem Grund.
10 HAFTUNG DES BESUCHERS
Artikel 10.1 Der Besucher des Veranstaltungsortes haftet für sämtliche direkten oder indirekten Schäden, die er aufgrund seiner Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ob gültig oder anderweitig) verursacht, und stellt ihn von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Artikel 10.2 Die Person, die Anspruch auf die Eintrittskarte hat (oder ursprünglich hatte), ist gesamtschuldnerisch verantwortlich und haftbar für alle Schäden, die durch den Inhaber dieser Eintrittskarte verursacht werden.
Artikel 10.3 Eltern oder Betreuer von Kindern sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und haftbar. Lehrer und Betreuer von Gruppen sind unbeschadet ihrer jeweiligen gemeinsamen Verantwortung und Haftung gesamtschuldnerisch für das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Gruppenmitglieder verantwortlich und haftbar.
Artikel 10.4 Organisationen, die Versammlungen, besondere Veranstaltungen und/oder Partys am Veranstaltungsort organisieren (oder durch eine andere Partei organisieren lassen), sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen eingeladenen Gäste verantwortlich und haftbar, unbeschadet der eigenen Verantwortung und Haftung dieser Gäste.
11 GEFUNDENE OBJEKTE
Artikel 11.1 Alle Gegenstände, die der Besucher im Veranstaltungsort findet, können am Check-in-Schalter abgegeben werden.
Artikel 11.2 Der Veranstaltungsort wird alle Anstrengungen unternehmen, den Eigentümer oder Anspruchsberechtigten des Fundgegenstands ausfindig zu machen. Fundgegenstände, die nach sechs Monaten in Gewahrsam des Veranstaltungsorts nicht abgeholt wurden, werden der örtlichen Polizei übergeben. Wenn der Eigentümer oder Anspruchsberechtigte eines Fundgegenstands den Gegenstand abholen möchte, ist der Eigentümer oder die Person verpflichtet, seine Identität nachzuweisen.
12 GELTENDE GESETZE
Artikel 12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarung zwischen dem Besucher und unterliegen niederländischem Recht.
Artikel 12.2 Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Besucher ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.
13 SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 13.1 Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Artikel nicht rechtsgültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und die ungültige Bestimmung wird durch eine neue Bestimmung ersetzt, die der alten Bestimmung hinsichtlich Inhalt, Umfang und/oder Zweck so weit wie möglich entspricht.
Management von The Upside Down Amsterdam
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
The Upside Down Berlin
ALLGEMEIN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Besucher von The Upside Down Berlin. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie von The Upside Down Berlin schriftlich vereinbart wurden.
Die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen (vertraglich oder anderweitig) und/oder Bestimmungen, die The Upside Down Berlin anwendet. Die konvergierende Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen (vertraglich oder anderweitig) von The Upside Down Berlin hat keinen Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Sonderaktivitäten haben im Konfliktfall die für diese Sonderaktivitäten festgelegten besonderen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: DEFINITIONEN
Artikel 1.1 The Upside Down Berlin Exploitatie GmbH (nachfolgend „der Veranstaltungsort“ genannt) ist die Organisation, die den Veranstaltungsort verwaltet und betreibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Vorstand, Kuratoren, Mitarbeiter, die mit der Öffentlichkeit und Sicherheitsbeamten interagieren, zusätzlich zu anderen erfahrenen Führungskräften, die befugt sind, im Namen dieser Organisation zu handeln.
Artikel 1.2 Der Veranstaltungsort ist die Gesamtheit der Räumlichkeiten, gelegen in der Alten Potsdamer Straße 7 (P/a The Playce | UnitB7.00.SH.0)
10785 Berlin Deutschland
Alle der Rechtspersönlichkeit oder Leitungsbefugnis des Vorstandes von unterliegenden Objekte, insbesondere die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume, das Café und der Shop.
Artikel 1.3 Der Besucher ist jede Person, die den Veranstaltungsort, das Café, das Geschäft betritt und/oder eine Ausstellung besucht oder auf Einladung an einer Veranstaltung teilnimmt, die am Veranstaltungsort organisiert wird oder die von Dritten mit seiner Erlaubnis organisiert wird.
Artikel 1.4 „Verbraucher“ ist jeder, der die Website und andere Online-Anwendungen von The Upside Down Berlin, den Online-Ticketshop, den Online-Shop nutzt oder den Veranstaltungsort für Erlebnisse, das Café oder das Geschäft besucht.
Artikel 1.5 Unter „Personal“ ist jede Person zu verstehen, die den Veranstaltungsort vertritt und als solche erkennbar ist.
Artikel 1.6 Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen, wie sie bei der Industrie- und Handelskammer Berlin hinterlegt sind.
2 ZUGÄNGLICHKEIT
Artikel 2.1 Der Veranstaltungsort befindet sich in einem modernen, barrierefreien Gebäude, in dem Ausstellungen und Aktivitäten in verschiedenen Räumen stattfinden. Der Veranstaltungsort unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle Bereiche vollständig zugänglich sind. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes ist es notwendig, sich der Umstände bewusst zu sein, die die persönliche Zugänglichkeit beeinträchtigen könnten. Individuelle Umstände können die Zugänglichkeit erheblich beeinträchtigen.
Artikel 2.2 Dem Besucher wird empfohlen, sich mit Situationen vertraut zu machen, die seine Erreichbarkeit einschränken könnten.
Artikel 2.3 Dem Besucher wird empfohlen, sich beim Betreten des Veranstaltungsortes mit den Fluchtwegen vertraut zu machen, die im Notfall oder bei drohender Gefahr einer solchen Situation zu benutzen sind. Im Notfall ist die Benutzung des Aufzugs verboten.
Artikel 2.4 Der Veranstaltungsort kann dem Besucher, der bei einem oder mehreren Besuchen des Veranstaltungsortes vorsätzlich einen Gegenstand oder Raum beschädigt hat oder der auf andere Weise Anlass zur Befürchtung eines solchen Schadens gibt, dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum den Zutritt verweigern. Der betreffende Besucher wird über die Entscheidung, ihm den Zutritt zu verweigern, unverzüglich unter Angabe der Gründe und wenn möglich schriftlich informiert.
3 TICKETVERKAUF, ANGEBOTE UND PREISE
Artikel 3.1 Alle schriftlich abgegebenen Angebote oder schriftlichen Informationen, die auf andere Weise erteilt werden, sind verbindlich, sofern es sich um eigene Informationsmaterialien handelt, die sich zum Zeitpunkt der Abgabe am Veranstaltungsort befinden oder die kürzlich von oder im Auftrag von verteilt wurden. Für Fehler, die auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder Fahrlässigkeit Dritter zurückzuführen sind, haftet .
Artikel 3.2 Jeder Besucher, der sich im Veranstaltungsort aufhält, muss über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Besucher haben nur über die dafür vorgesehenen Eingänge und Wege Zutritt.
Artikel 3.3 Der Besucher ist verpflichtet, seine Eintrittskarte bzw. einen Gutschein oder ein Ticket, das den Besucher zu einer Ermäßigung auf den Eintrittspreis berechtigt, vorzuzeigen, wenn er von einer Person, bei der es sich erkennbar um eine offizielle Person handelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsbeamte oder Personal, hierzu aufgefordert wird.
Artikel 3.4 Der Besucher hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Entschädigung, wenn die Eintrittskarte vor dem Betreten des Veranstaltungsortes verloren geht oder gestohlen wird. Wenn der Besucher eine im Voraus gekaufte Eintrittskarte nicht nutzt, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Besuchers. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die Eintrittskarte nur für eine bestimmte Zeit und/oder ein bestimmtes Datum gültig ist. Nach Erhalt einer Eintrittskarte ist ein Umtausch nicht möglich, und der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Artikel 3.5 Dem Besucher (oder einem potentiellen Besucher) kann der Zutritt zum Veranstaltungsort verweigert werden, wenn sich herausstellt, dass die Eintrittskarte, die Rabattkarte oder der Gutschein nicht von einer Agentur oder einer zur Ausstellung dieser berechtigten Stelle bezogen wurde.
Artikel 3.6 Eintrittskarten sind streng persönlich und nicht übertragbar.
Artikel 3.7 Ein Veranstaltungsortpass ist streng persönlich und nicht übertragbar. Der Besucher muss den Veranstaltungsortpass beim Betreten des Veranstaltungsortes vorzeigen können.
Artikel 3.8 Veröffentlicht Eintrittspreise über eigene Kanäle, auf der Website und durch direkte Kommunikation. Die hier aufgeführten Preise können sich ändern. TheVenue kann nicht für die (falsche) Veröffentlichung von Eintrittspreisen durch Dritte verantwortlich gemacht werden.
Eintrittskarten können nur auf der Website oder bei einem der offiziellen Wiederverkäufer des Veranstaltungsortes erworben werden.
Artikel 3.9 Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die gesetzliche Bedenkzeit und das Widerrufsrecht (wie in der EU-Fernabsatzrichtlinie enthalten) gelten nicht für Verträge über Dienstleistungen, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen sind.
Der Wunsch des Besuchers nach einer Änderung des Datums oder der Uhrzeit der Tickets, einer Stornierung des Vertrags oder einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung des Bestellbetrags muss direkt an The Upside Down Berlin gerichtet werden. Eine rechtliche Verpflichtung, einem Wunsch nachzukommen, besteht nicht.
Artikel 3.10 Im Falle höherer Gewalt ist der Veranstaltungsort nicht zur Rückerstattung verpflichtet, es gelten jedoch die Umbuchungsbedingungen (Gutschein).
4 WÄHREND DES AUFENTHALTS
Artikel 4.1 Dem Besucher ist es untersagt, sich in anderen Teilen des Veranstaltungsortes aufzuhalten oder diese zu betreten als die Bereiche, zu denen ihn die Eintrittskarte berechtigt.
Artikel 4.2 Während des Aufenthalts im Veranstaltungsort muss der Besucher die öffentliche Ordnung, den guten Sitten und die Anstandsregeln einhalten, die mit der Art der besuchten Aktivität in Zusammenhang stehen. Der Besucher ist außerdem verpflichtet, unverzüglich alle Anweisungen und Anweisungen von Personen zu befolgen, die erkennbar Beamte des Veranstaltungsortes sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsbeamte und Personal. Wenn ein autorisierter Beamter des Veranstaltungsortes, der als solcher erkennbar ist, der Meinung ist, dass der Besucher in irgendeiner Weise gegen diese Standards, Anweisungen oder Anweisungen verstoßen hat, kann dem Besucher der weitere Zugang zum Veranstaltungsort verweigert werden, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Eintrittskarte oder anderer Kosten hat, die dem Besucher entstanden sind.
Artikel 4.3 Während des Aufenthalts im Veranstaltungsort ist es dem Besucher untersagt, folgende Handlungen vorzunehmen:
- Anbieten von Waren aller Art zum Verkauf an Dritte oder unentgeltliches Anbieten von Waren;
- anderen Besuchern vorsätzlich und über längere Zeit den Weg zu versperren oder die Sicht auf die Räume zu versperren;
- Belästigung anderer Besucher, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Nutzung von Mobiltelefonen oder andere Ursachen der Lärmbelästigung; die Nutzung solcher Geräte kann jedoch in bestimmten Bereichen ausdrücklich gestattet werden;
- das Mitbringen von Haus- und anderen Tieren, sofern diese nicht in bestimmten Bereichen ausdrücklich gestattet sind, und ausgenommen davon sind Blindenführhunde (z.B. Blindenführhunde), die den Besucher begleiten und über einen entsprechenden Ausweis verfügen;
- Rauchen;
- Mitnahme von Gegenständen oder Substanzen, die ein als solcher erkennbarer Beamter des Veranstaltungsortes als gefährlich erachtet. Solche Gegenstände oder Substanzen dürfen auf eigenes Risiko des Besuchers in den dafür zur Verfügung gestellten Schließfächern aufbewahrt oder an dafür vom Veranstaltungsort vorgesehenen Orten zurückgelassen werden;
- Berühren von Ausstellungsgegenständen, die ausdrücklich mit Materialien wie Zäunen, Seilen oder Kisten abgesperrt sind. Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern haben streng darauf zu achten, dass mitgebrachte Kinder abgesperrte Ausstellungsgegenstände nicht berühren.
Lehrkräfte und Betreuer von Gruppen haben die Aufsichtspflicht, dass die von ihnen beaufsichtigten Gruppenmitglieder die abgesperrten Ausstellungsgegenstände nicht beschädigen.
Artikel 4.4 Der Besucher wird ermutigt, Fotos oder Videos ohne zusätzliche Beleuchtung und Stative aufzunehmen. Kommerzielle Aufnahmen, Presseinterviews, Medienaufnahmen und alle professionellen Videogeräte sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung und Begleitung durch Vertreter oder Mitarbeiter der Veranstaltungsorte strengstens untersagt.
Artikel 4.5 In besonderen Fällen, in denen die allgemeine Sicherheit von Personen oder die Sammlung dies vernünftigerweise erfordern, kann ein Aufsichtsbeamter des Veranstaltungsortes, der als solcher erkennbar sein muss, die Erlaubnis beantragen, alle Taschen oder Handgepäckstücke zu untersuchen, die der Besucher mit sich führt. Darüber hinaus können Mitarbeiter den Besucher, wenn dies als notwendig erachtet wird, auffordern, bei einer Sicherheitskontrolle mitzuwirken, wenn er den Veranstaltungsort betritt oder verlässt. Ein potenzieller Besucher wird vor Betreten des Veranstaltungsortes über diese Maßnahme informiert.
Artikel 4.6 TheVenue veröffentlicht seine Öffnungszeiten über seine eigenen Kanäle, auf der Website und durch direkte Kommunikation. The Venue behält sich das Recht vor, zuvor veröffentlichte Öffnungszeiten zu ändern. The Venue kann nicht für die (falsche) Veröffentlichung von Öffnungszeiten durch Dritte verantwortlich gemacht werden.
Artikel 4.7Eltern oder Aufsichtspersonen von minderjährigen Kindern, egal ob in organisierten Gruppen oder nicht, sind für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne Eltern oder Aufsichtsperson nicht eintreten.
Artikel 4.8 Der Veranstaltungsort bietet eingeschränkten Zugang für Kinderwagen, Elektromobile, Rollstühle usw. Außerhalb des Veranstaltungsorts gibt es keinen Platz, um solche Gegenstände abzustellen. Innerhalb des Veranstaltungsorts gibt es dafür nur sehr begrenzten Platz.
Artikel 4.9 Der Veranstaltungsort ist mit kleinen Rucksäcken oder Handtaschen zugänglich, sofern diese in der Hand getragen oder vorn getragen werden. Große Rucksäcke, Handtaschen oder andere Taschen können in den Schließfächern aufbewahrt werden. Was als groß und klein gilt, liegt im Ermessen des Personals. Der Veranstaltungsort übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Besucher zurückgelassen werden. Das Personal kann aus Sicherheitsgründen darum bitten, die Tasche eines Besuchers zu überprüfen.
Artikel 4.10 Teile des Veranstaltungsortes können zu bestimmten Anlässen für Besucher geschlossen sein. Dies berechtigt die Besucher nicht zu einer Rückerstattung des Eintrittspreises. Wenn ein wesentlicher Teil (> 50 % der Fläche) des Veranstaltungsortes für Besucher geschlossen ist, wird dies auf der Website und am Eingang bekannt gegeben und die Besucher haben das Recht, ihre Eintrittskarte auf andere Zeitfenster oder Daten umzubuchen.
Artikel 4.11 Der gesamte Veranstaltungsort ist mit Videoüberwachung ausgestattet. Videoaufnahmen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und bei Bedarf an die Polizei weitergegeben.
Artikel 4.12 TheVenue behält sich das Recht vor, im Veranstaltungsort Fotos und Videos zu machen, um diese für Werbezwecke zu verwenden.
5 DATENSCHUTZ
Artikel 5.1 The Venue verwendet Cookies, um die Nutzung ihrer Website zu erleichtern und ein Profil des Online-Verhaltens der Verbraucher zu erstellen. Dazu nutzt The Venue einen Dienst von Google, Facebook und Instagram, der die Informationen an Dritte weitergeben kann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn Dritte die Informationen im Auftrag von Google, Facebook und Instagram verarbeiten. Verbraucher können Zugriff auf ihre Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen, indem sie dies per E-Mail an service@the-upsidedown.com beantragen.
Artikel 5.2 Registrierungsdaten, wie sie beispielsweise für die Bestellung oder den Empfang des TheUpside Down-Newsletters verwendet werden, werden in einer Datenbank gespeichert, die ausschließlich von The Venue verwendet wird und nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers an Dritte weitergegeben werden kann.
Artikel 5.3 Verbraucher können im Online-Shop Produkte kaufen. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden während des Bestellvorgangs abgefragt und in einer Datenbank gespeichert. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Kauf verwendet. Der Verbraucher hat das Recht, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie berichtigen oder löschen zu lassen, indem er eine entsprechende Anfrage an service@the-upsidedown.com sendet.
Artikel 5.4 Verbraucher können Eintrittskarten auf der Ticketseite der Website kaufen. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden während des Bestellvorgangs abgefragt und in einer Datenbank gespeichert, die von der Ticketverkaufsplattform von The Venue betrieben wird. Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich von The Venue verwendet. Der Verbraucher hat das Recht, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie berichtigen oder löschen zu lassen, indem er eine entsprechende Anfrage an service@the-upsidedown.com sendet.
Artikel 5.5Der Veranstaltungsort wird mit Kameras überwacht. Besuchern ist das Filmen oder Fotografieren einschließlich Lampen, Blitzgeräten, Stativen und anderem Zubehör (einschließlich Selfie-Sticks) gestattet, sofern der Veranstaltungsort dies nicht ausdrücklich verweigert. Besuchern ist es nicht gestattet, andere Besucher im Veranstaltungsort ohne deren Erlaubnis zu fotografieren oder zu filmen. Beim Fotografieren sollten Besucher darauf achten, einen ausreichenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen Besuchern und Mitarbeitern des Veranstaltungsorts einzuhalten und andere Besucher beim Besuch des Veranstaltungsorts nicht zu behindern. Vom Besucher gemachte Fotos, Video- und/oder Filmaufnahmen des Veranstaltungsorts dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Rechte am geistigen Eigentum liegen beim Veranstaltungsort. Wenn eine Person oder Organisation Fotos des Veranstaltungsorts für kommerzielle Zwecke verwenden möchte, kann eine schriftliche Genehmigung über collab.berlin@the-upsidedown.com angefordert werden. Für die Verwendung werden Kosten erhoben. Wenn ein Besucher seine Fotos oder anderes Bildmaterial in Bezug auf The Venue veröffentlicht, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, auf seinen Social-Media-Konten, ist The Venue berechtigt, die Fotos oder das Bildmaterial für seine eigenen kommerziellen und/oder geschäftlichen Aktivitäten ohne weitere Zustimmung des Besuchers zu verwenden. Mit dem Besuch von The Venue stimmt der Besucher der Veröffentlichung/Weitergabe und Vervielfältigung von Foto- und Filmberichten/-aufnahmen von The Venue zu, auch wenn der Besucher auf diesem Material erkennbar ist. Wenn der Besucher Einwände gegen die Veröffentlichung von Bildmaterial hat, auf dem er erkennbar ist, kann er dies über hello.berlin@the-upsidedown.com mitteilen. The Venue wird dann alle Anstrengungen unternehmen, die Veröffentlichung des Materials zu verhindern oder dieses Material nicht erneut zu veröffentlichen und/oder zu reproduzieren.
6 DER LADEN / ONLINE-SHOP
Artikel 6.1 Verbraucher können Produkte im Geschäft des Veranstaltungsortes oder im Online-Shop kaufen. Die angezeigten Produkte werden zum angegebenen Preis verkauft, der die Mehrwertsteuer enthält.
Artikel 6.2 Artikel, die im Geschäft von TheVenue gekauft wurden, können umgetauscht werden, indem das Produkt innerhalb von 14 Tagen persönlich mit dem Kassenbon an TheVenue zurückgeschickt wird. Rücksendungen werden nur aufgrund von Produktions- oder Verkaufsfehlern akzeptiert. Der Verbraucher erhält dann eine fehlerfreie Version desselben Produkts. Wenn das betreffende Produkt nicht mehr verfügbar ist, wird der Kaufpreis zurückerstattet.
7 URHEBERRECHTE
Artikel 7.1 TheVenue wahrt strenge Urheberrechte. Es ist verboten, Foto-, Video- und Filmaufnahmen, die auf der gesamten oder einem Teil der Präsentation und/oder Sammlung basieren, in irgendeiner Weise und auf irgendeinem Medium, einschließlich elektronischer Medien, zu kommerziellen Zwecken zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen, ohne zuvor eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung von The Venue einzuholen.
8 BESCHWERDEN
Artikel 8.1 TheVenue wird alles Mögliche tun, um sicherzustellen, dass der Besuch des Veranstaltungsorts und die von The Venue organisierten Aktivitäten dem veröffentlichten Angebot entsprechen. Dazu gehört die Verpflichtung, den Besucher so gründlich wie möglich zu informieren, wenn der Veranstaltungsort und/oder die von The Venue angebotenen Ausstellungen ganz, teilweise oder vorzeitig geschlossen werden. The Venue wird den potenziellen Besucher auch über Wartungsarbeiten, Renovierungen oder Umgestaltungen von Räumen informieren, die Unannehmlichkeiten oder Belästigungen verursachen könnten. In keinem Fall kann der Besucher aus diesem Grund einen Anspruch auf Schadensersatz ableiten.
Artikel 8.2 Beschwerden in Bezug auf die folgenden Umstände sind unzulässig. In keinem Fall können derartige Umstände dazu führen, dass der Veranstaltungsort verpflichtet ist, dem Besucher Schadenersatz zu leisten:
- Beschwerden über die Unmöglichkeit, irgendwelche Räume in der Sammlung von The Venues zu sehen;
- Beschwerden im Zusammenhang mit der teilweisen Schließung des Veranstaltungsortes, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf die teilweise Schließung im Zusammenhang mit dem Auf- oder Abbau von Exponaten;
- Beschwerden und Umstände im Zusammenhang mit Belästigungen oder Unannehmlichkeiten durch andere Besucher, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten, Diebstahl und Belästigung;
- Beschwerden und Umstände im Zusammenhang mit Belästigungen oder Unannehmlichkeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Renovierungs- oder Einrichtungsarbeiten;
- Beschwerden und Umstände im Zusammenhang mit Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch den Ausfall von Einrichtungen am Veranstaltungsort verursacht werden.
Artikel 8.3 Beschwerden über einen Besuch des Veranstaltungsorts und Schadensersatzforderungen, einschließlich Forderungen nach Rückerstattung des Eintrittspreises, müssen innerhalb von sechs Wochen nach dem Besuch schriftlich bei TheVenue eingehen. Beschwerden und Forderungen, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
Artikel 8.4 Der Veranstaltungsort wird die Beschwerde untersuchen und antworten in
schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde. Die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, wird benachrichtigt, wenn die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, und darüber informiert, wann mit dem Abschluss der Untersuchung zu rechnen ist.
Artikel 8.5 Beschwerden, Reklamationen und Verbesserungsvorschläge kann der Besucher am Tag des Besuchs an der Kasse oder schriftlich per E-Mail an service@the-upsidedown.com vorbringen.
9 HAFTUNG
Artikel 9.1 Der Aufenthalt eines Besuchers im Veranstaltungsort erfolgt auf dessen eigenes Risiko und auf dessen eigene Kosten.
Artikel 9.2 Der Veranstaltungsort haftet für etwaige Sachschäden und/oder Folgeschäden oder Personenschäden des Besuchers nur, wenn die Schäden das Ergebnis einer vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstaltungsortes und/oder seiner Beamten und/oder Mitarbeiter sind, mit der Maßgabe, dass nur Schäden entschädigt werden können, gegen die der Veranstaltungsort versichert ist oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness und bis zur maximalen Versicherungssumme versichert hätte sein müssen.
Der Veranstaltungsort kann niemals für indirekte Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftung des Veranstaltungsortes ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a. Schäden infolge von Handlungen Dritter, einschließlich der Personen, die das Gebäude (oder Räume im Gebäude) beauftragt haben und Mieter, sowie Dritter, die von diesen Mietern beauftragt wurden;
b. Schäden, die aus der Nichtbefolgung von Anweisungen der Beamten und/oder des Personals von aufgrund der Nichtbeachtung allgemein geltender Anstandsregeln entstehen;
c. Schäden, die durch andere Besucher in irgendeiner Weise verursacht werden;
Artikel 9.3 Der Veranstaltungsort haftet unter keinen Umständen für Schäden, die dem Besucher infolge einer Situation höherer Gewalt seitens des Veranstaltungsortes entstehen. Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, auf den der Veranstaltungsort keinen Einfluss hat – auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits als Möglichkeit vorhergesehen wurde –, der die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft verhindert, zusätzlich, sofern nicht bereits inbegriffen, Krieg, Kriegsgewalt, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Polizei- und/oder Feuerwehraktionen, Streiks, Transportbehinderungen, Feuer, Pandemien und andere schwerwiegende Störungen im Betrieb oder im Gebäude des Veranstaltungsortes, Wetterbedingungen und Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs aus irgendeinem Grund.
10 HAFTUNG DES BESUCHERS
Artikel 10.1 Der Besucher des Veranstaltungsortes haftet für sämtliche direkten oder indirekten Schäden, die er aufgrund seiner Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ob gültig oder anderweitig) verursacht, und stellt ihn von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
Artikel 10.2 Die Person, die Anspruch auf die Eintrittskarte hat (oder ursprünglich hatte), ist gesamtschuldnerisch verantwortlich und haftbar für alle Schäden, die durch den Inhaber dieser Eintrittskarte verursacht werden.
Artikel 10.3 Eltern oder Aufsichtspersonen von Kindern sind verantwortlich und haftbar
Lehrkräfte und Betreuer von Gruppen sind, unbeschadet ihrer jeweiligen gesamtschuldnerischen Verantwortung und Haftung, gesamtschuldnerisch für das Verhalten der von ihnen betreuten Gruppenmitglieder verantwortlich und haften gesamtschuldnerisch.
Artikel 10.4 Organisationen, die Versammlungen, besondere Veranstaltungen und/oder Partys am Veranstaltungsort organisieren (oder durch eine andere Partei organisieren lassen), sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen eingeladenen Gäste verantwortlich und haftbar, unbeschadet der eigenen Verantwortung und Haftung dieser Gäste.
11 GEFUNDENE OBJEKTE
Artikel 11.1 Alle Gegenstände, die der Besucher im Veranstaltungsort findet, können am Check-in-Schalter abgegeben werden.
Artikel 11.2 Der Veranstaltungsort wird alle Anstrengungen unternehmen, den Eigentümer oder Anspruchsberechtigten des Fundgegenstands ausfindig zu machen und zu diesem Zweck regelmäßig Kontakt mit der örtlichen Polizei halten. Fundgegenstände, die nach sechs Monaten in Gewahrsam des Veranstaltungsorts nicht abgeholt wurden, werden der örtlichen Polizei übergeben. Wenn der Eigentümer oder Anspruchsberechtigte eines Fundgegenstands den Gegenstand abholen möchte, ist er verpflichtet, seine Identität nachzuweisen.
12 GELTENDE GESETZE
Artikel 12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarung zwischen dem Besucher und unterliegen niederländischem Recht.
Artikel 12.2 Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Berlin vorgelegt.
13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 13.1 Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Artikel nicht rechtsgültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und die ungültige Bestimmung wird durch eine neue Bestimmung ersetzt, die der alten Bestimmung hinsichtlich Inhalt, Umfang und/oder Zweck so weit wie möglich entspricht.
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